Strafrecht für Unternehmer

Als wirtschaftsstrafrechtlich ausgerichtete Spezialkanzlei helfen wir Ihnen bei allen strafrechtlichen Fragestellungen, die im Wirtschaftsleben auftreten können.

PARK | WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT. UNSERE KANZLEI.

Bei der Vertretung Ihrer Interessen verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz. Wir betrachten Ihr Anliegen nicht nur strafrechtlich, sondern erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine individuelle und pragmatische Lösung. Wichtig ist uns dabei insbesondere Ihre wirtschaftliche und persönliche Situation.

NETZWERK VON SPEZIALISTEN.

Bei Fragestellungen, die über das Strafrecht hinausgehen, gewährleistet unser exzellentes, internationales Netzwerk von Spezialisten aus allen Bereichen der Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Ihre optimale Betreuung.

UNSERE ARBEIT. UNSER ANSPRUCH.

An unsere Arbeit stellen wir höchste Ansprüche. Ständige Fortbildung ist für uns ebenso selbstverständlich wie die regelmäßige Teilnahme an der wissenschaftlichen Diskussion durch Fachpublikationen und Vorträge.
Dadurch ist gewährleistet, dass wir Sie "auf der Höhe der Zeit" betreuen.

Karriere bei PARK

Arbeiten Sie mit den besten Anwälten.

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Leistungen

Wir sind eine bundesweit agierende Kanzlei auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts. Unsere Rechtsanwälte sind ausschließlich in der Beratung nationaler und internationaler Unternehmen sowie von Einzelpersonen im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts tätig. Im Einzelnen bieten wir Ihnen Unterstützung in den folgenden Bereichen:

Unternehmensverteidigung zielt darauf ab, die Folgen eines Ermittlungsverfahrens, das sich gegen Organmitglieder oder sonstige Mitarbeiter oder – als Bußgeldverfahren – gegen das Unternehmen selbst richtet, für das Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Wichtige Aspekte sind etwa die Vermeidung einer Gewinnabschöpfung und die Koordination der Individualverteidigung, um die Unternehmensinteressen bestmöglich zu wahren.

WIR. FÜR. SIE.

Wir arbeiten gerne im Team, weil wir erkannt haben, dass bei komplexen Aufgabestellungen häufig nur durch das Zusammenwirken der jeweiligen Experten ein optimales Ergebnis erzielt werden kann.

Unser Team

Unser Team arbeitet an zwei Standorten: Dortmund und Hamburg

Weitere Mitarbeiter

Unser Erfolg beruht aber nicht nur auf Juristen, sondern neben dem Orga-Team auch auf unseren Experten aus IT und Betriebswirtschaft. Ihr Fachwissen und ihre Leidenschaft für Innovationen tragen maßgeblich dazu bei, unsere Dienstleistungen kontinuierlich zu optimieren und unseren Mandanten einen erstklassigen Service zu bieten.

Rechtsgebiete

Wirtschaftsstrafrechtlicher Beratungsbedarf entsteht in einer Vielzahl von Rechtsgebieten und Fallgestaltungen. Nahezu jeder Aspekt wirtschaftlicher Tätigkeit ist heute reguliert und Verstöße werden nicht selten strafrechtlich verfolgt. Unsere Beratung hilft Ihnen, rechtliche Risiken in den nachfolgenden Bereichen zu vermeiden und zu kontrollieren:

Allgemeines Wirtschaftsstrafrecht

Zum Wirtschaftsstrafrecht zählen auch klassische Vermögensdelikte wie Betrug und Untreue. Mit derartigen Vorwürfen sehen sich nicht nur Akteure konfrontiert, die in speziellen Bereichen wie dem Kapitalmarkt agieren – vielmehr ist die Berichterstattung zu Ermittlungsverfahren wegen dieser Delikte mittlerweile fester Bestandteil des Wirtschaftsteils einer seriösen Tageszeitung. Gerade in diesem Bereich haben wir die notwendige Erfahrung und Routine, um eine professionelle und erfolgreiche Verteidigung zu gewährleisten. Bei der Verteidigung gegen Untreuevorwürfe verfügen wir zudem über das notwendige gesellschaftsrechtliche Spezialwissen. In besonders gelagerten Fällen können wir darüber hinaus auf unsere guten Kontakte zu auf diesem Gebiet renommierten Zivilkanzleien zurückgreifen.

Karriere

PARK | Wirtschaftsstrafrecht. bietet folgende Stellen an:

Assistenz/Bürokraft (m/w/d)

Wir suchen ab sofort eine zuverlässige Assistenz/Bürokraft (m/w/d) in Vollzeit.

Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit langfristiger Perspektive in einem sympathischen, ausgewogenen Team und einer sehr kollegialen Arbeitsatmosphäre.

Sie verfügen über ein freundliches sowie verbindliches Auftreten. Sie sind teamfähig und kommunikativ und verfügen über eine selbstständige, eigenverantwortliche und strukturierte Arbeitsweise. Sie besitzen einen sicheren Umgang mit den gängigen MS Office Programmen und sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie solide Englischkenntnisse. Erwünscht ist eine abgeschlossene Ausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Fremdsprachenkorrespondent/in, Büromanagement, Tourismus usw.).

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (m/w/d)

Wir erwarten von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine hervorragende fachliche und persönliche Kompetenz sowie ein großes Maß an Sorgfalt, Engagement und Begeisterung für die von uns bearbeiteten Rechtsgebiete. Die Kandidatinnen und Kandidaten sollten die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten mitbringen, idealerweise dokumentiert durch eine Promotion. Auf Verantwortungsbewusstsein und Integrität legen wir besonderen Wert. Wir bieten neben spannenden Mandaten und fachlicher Herausforderung eine enge Einbindung in die Arbeitsabläufe einer hochspezialisierten Strafrechtskanzlei und Mandantenkontakt ab dem ersten Tag.

Referendarausbildung

Von unseren Referendarinnen und Referendaren erwarten wir ein ausgeprägtes fachliches Interesse an den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten, persönliches Engagement und die Bereitschaft, sich auf die Besonderheiten des Alltags in einer hoch spezialisierten Kanzlei einzulassen. Wir bieten eine Ausbildung unter enger fachlicher Begleitung und legen Wert auf eine praxisbezogene Ausbildung am Fall.

Wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d)

Als wissenschaftlicher Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter bei PARK | Wirtschaftsstrafrecht bringen Sie solides juristisches Handwerkszeug, dokumentiert durch wenigstens ein überdurchschnittliches Staatsexamen, wissenschaftliche Vorerfahrung sowie ein ausgeprägtes Interesse am Wirtschafts- und Steuerstrafrecht mit. Sie arbeiten gern im Team und sind in der Lage, sich schnell und analytisch mit neuen Aufgaben auseinanderzusetzen. Die Mitarbeit an wissenschaftlichen Projekten oder auch an Mandaten der Kanzlei macht Ihnen Freude. Eine Tätigkeit sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit ist möglich. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Ihr Ansprechpartner:
Ulf Reuker
Fon +49 231 958068-22
E-Mail reuker@park-wirtschaftsstrafrecht.de

Referenzen

brand eins / Statista

... zeichnet PARK | Wirtschaftsstrafrecht. erneut mit vier von vier Sternen aus.

JUVE-Handbuch

... schreibt: "Oft empfohlen: Prof. Dr. Tido Park ('strategisch, kompetent, kollegial', Wettbewerber), Dr. Tobias Eggers, Ulf Reuker ('kompetent, kollegial', Wettbewerber), Dr. Malte Cordes ('angenehm u. kompetent', Wettbewerber)"

Who's Who Legal

... nennt Prof. Dr. Tido Park und Dr. Tobias Eggers als "National Leader" im Bereich "Business Crime Defence".

WirtschaftsWoche

... nennt Dr. Tobias Eggers  als Top-Anwälte für Compliance.

The Legal 500

... nennt Prof. Dr. Tido Park und Dr. Tobias Eggers als Experten im Bereich "White Collar Crime".

The Best Lawyers in Germany

... nennt Prof. Dr. Tido Park, Dr. Tobias Eggers, Ulf Reuker, LL.M. und Dr. Malte Cordes unter "Deutschlands Beste Anwälte" sowie Dr. Sebastian Wagner unter "Ones to watch" im Wirtschaftsstrafrecht.

WirtschaftsWoche

... nennt Prof. Dr. Tido Park und Ulf Reuker, LL.M. als Top-Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht.

The Best Lawyers in Germany

... publiziert, dass Prof. Dr. Tido Park, Dr. Tobias Eggers, Ulf Reuker, LL.M. und Dr. Malte Cordes von Kollegen für ihre Arbeit im Bereich Strafverteidigung empfohlen wurden.

Handelsblatt

... zeichnet Prof. Dr. Tido Park als Anwalt des Jahres für Wirtschaftsstrafrecht aus.

Handelsblatt

... zeichnet Prof. Dr. Tido Park als Anwalt des Jahres für Steuerstrafrecht aus.

JUVE-Handbuch

... schreibt: "Im Herbst 2018 stieß Cordes zur Kanzlei ... Er gilt Wettbewerbern als 'Rising Star'."

(2019/2020)

FOCUS Spezial

... zeichnet PARK Wirtschaftsstrafrecht als eine von Deutschlands TOP-Adressen für Wirtschaftsstrafrecht aus.

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Strafschärfung bei bandenmäßiger Steuerhinterziehung wird ausgeweitet. Zusätzliche Präventionsmaßnahmen in Unternehmen notwendig

Um gravierende Fälle organisierter Wirtschaftskriminalität bei der Steuerhinterziehung besser sanktionieren zu können, soll §370 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 AO auf alle Steuerarten ausgeweitet werden. Unternehmen können mit dieser Änderung sehr viel leichter in den Verdacht der bandenmäßigen Tatbegehung geraten. Warum und welche präventiven Maßnahmen in Unternehmen ergriffen werden sollten, schreibt Ulf Reuker, Partner bei PARK Wirtschaftsstrafrecht in seinem Beitrag.

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Zeitpunkt der Anzeige und Berichtigung fehlerhafter Steuererklärungen

Die Abgabenordnung normiert die Pflicht, unrichtige bzw. unvollständige Steuererklärungen gegenüber den Finanzbehörden unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen (§ 153 Abs. 1 der Abgabenordnung). Aber was meint überhaupt „unverzüglich“? Zwei Wochen, einen Monat, sechs Monate? Erstreckt sich das Merkmal der „Unverzüglichkeit“ ausschließlich auf die Anzeige oder auch auf die Berichtigung? Und was geschieht, wenn der Steuerpflichtige eine Korrektur unterlässt?

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"Nimm 2" !? - Nein, Hinweisgeberschutz aus einem Guss.

Wir alle wissen inzwischen: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, eine Meldestelle für Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Verstöße einzurichten.

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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – erste Erfahrungen & neue Herausforderungen
Wir laden Sie herzlich ein, am 5. März 2024, um 14:00 Uhr an unserer Veranstaltung teilzunehmen.

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Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bringt eine Fülle an Pflichten für Arbeitgeber mit sich. Neben den Bestimmungen zur Entgegennahme von Hinweisen enthält das Hinweisgeberschutzgesetz

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AuA-Podcast "Im Kontext"

"Wer glaubt, sein Unternehmen mit mind. 50 Mitarbeitern brauche kein Hinweisgebersystem, der irrt in der Regel. Wer glaubt, man müsse dafür einen großen Aufwand betreiben, der irrt auch."
(Tobias Eggers)

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Saubere Methodik. Kein Schnickschnack!

Für viele Unternehmen sind bzw. sollten Compliance-Risikoanalysen zumindest nichts Neues sein. Ob vor Einrichtung des #CMS oder turnusmäßig, um etwaigen Anpassungsbedarf festzustellen, sie sind fester Baustein wirksamer #Compliance.

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Kontakt

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PARK | Wirtschaftsstrafrecht.

Rechtsanwälte PartG mbB
Rheinlanddamm 199
44139 Dortmund
www.park­-wirtschaftsstrafrecht.de

Fon +49 231 958068-0
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Notfall +49 231 958068-50
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Hamburg

PARK | Wirtschaftsstrafrecht.

Rechtsanwälte PartG mbB
Neuer Wall 30
20354 Hamburg
www.park­-wirtschaftsstrafrecht.de

Fon +49 40 6963584-0
Fax +49 40 6963584-99
Notfall +49 40 6963584-50
E-Mail hamburg@park-wstr.de

Für Hinweisgeber

Wir betreiben zahlreiche Anlaufstellen für Hinweisgeber nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Nicht alle werden von den Unternehmen nach außen veröffentlicht. Die Organisationen, die dies tun, finden Sie in der folgenden Liste.

Über die Links gelangen Sie zum Hinweisgebersystem der jeweiligen Organisation.